Heute hat uns noch eine Stellungnahme von Dieter Lische, unserem Regionalbeirat, erreicht, die wir an Euch weitergeben. Daraus ergibt sich, dass die Situation rechtlich nicht eindeutig ist und dass die Benutzung der Start- und Landeplätze mit Luftsportgeräten in Baden-Württemberg als Verstoß gegen die Pandemieverordnung gewertet werden könnte. Im letzten Beitrag haben wir bereits festgehalten, dass die lokalen Behörden in Buchenbach und Kirchzarten keine grundsätzlichen Bedenken zum Betrieb am Lindenberg haben, aber ebenfalls keine endgültige rechtliche Beurteilung abgeben konnten.
Für uns als Vorstand bedeutet das, dass wir nochmals in aller Form darauf hinweisen, dass Ihr für Euer Handeln selber haftet, auch wenn der Flugbetrieb am Lindenberg in eingeschränkter Form durch den Vorstand wieder ermöglicht wurde.
Wir appellieren an Euch, vor einer Entscheidung für einen Flug am Lindenberg eine sorgfältige Abwägung aller Faktoren vorzunehmen und im Zweifelsfalle eher am Boden zu bleiben.
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Heute hat uns noch eine Stellungnahme von Dieter Lische, unserem Regionalbeirat, erreicht, die wir an Euch weitergeben. Daraus ergibt sich, dass die Situation rechtlich nicht eindeutig ist und dass die Benutzung der Start- und Landeplätze mit Luftsportgeräten in Baden-Württemberg als Verstoß gegen die Pandemieverordnung gewertet werden könnte. Im letzten Beitrag haben wir bereits festgehalten, dass die lokalen Behörden in Buchenbach und Kirchzarten keine grundsätzlichen Bedenken zum Betrieb am Lindenberg haben, aber ebenfalls keine endgültige rechtliche Beurteilung abgeben konnten.
Für uns als Vorstand bedeutet das, dass wir nochmals in aller Form darauf hinweisen, dass Ihr für Euer Handeln selber haftet, auch wenn der Flugbetrieb am Lindenberg in eingeschränkter Form durch den Vorstand wieder ermöglicht wurde.
Wir appellieren an Euch, vor einer Entscheidung für einen Flug am Lindenberg eine sorgfältige Abwägung aller Faktoren vorzunehmen und im Zweifelsfalle eher am Boden zu bleiben.