Flugbetrieb darf an folgenden Tagen nicht aufgenommen werden:

  • Weihnachten (24.-26.12.)
  • Karfreitag bis Ostermontag
  • Pfingstsonntag
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam
  • Maria Heimsuchung (02.07.)
  • Maria Himmelfahrt (15.08.)

Einweisung Landeplatz

Laut Zulassungsbescheid des DHV ist Fliegen im Fluggebiet Lindenberg nur dann erlaubt, wenn vor dem ersten Start eines Piloten/einer Pilotin eine Einweisung erfolgt ist. Einer persönlichen Einweisung durch ein Vorstandsmitglied des GSC Colibri Freiburg e.V. steht die eigenverantwortliche Kenntnisnahme dieser schriftlichen Einweisung, welche Ziffer 2 der Geländeordnung vom 04.12.2012 präzisiert,  durch den Piloten/die Pilotin gleich:

Der Landeplatz (LP) befindet sich im Ibental auf Gemarkung der Gemeinde Buchenbach (47. 991789 N 8.010921 O). Andere Flächen dürfen nicht zur Landung genutzt werden.

  • Der LP ist vor dem Erstflug zu besichtigen.
  • Abhängig von der landwirtschaftlichen Nutzung, kann der LP gesperrt sein. Eine Sperrung wird auf der Homepage des GSC Colibri Freiburg e.V. veröffentlicht, weshalb diese vor jedem Flugtag zu konsultieren ist.
  • Fahrzeug können nach Rücksprache mit Fam. Schlegel auf dem Schlegelhansenhof geparkt werden.
  • Die Schutzgebiete sind zu beachten und dürfen nicht beeinträchtigt werden. Ihre Lage ergibt sich aus der Karte weiter oben.
  • Zur Hochspannungsleitung (Verlauf siehe nachstehende Karte) ist ausreichender Abstand zu halten.
  • Zur Kreisstraße (K 4909 – Ibentalstraße) sind 50 m Abstand zu halten.
  • Die Landevolte erfolgt als Rechtsvolte (bei Talwind) und als Linksvolte (bei Bergwind). Die Position ist etwa beim in der Karte eingezeichneten Punkt zu setzen.
  • Das Zusammenlegen des Schirmes muss am Rand der Landewiese in Bereichen geringen Bewuchses erfolgen.
  • Erste-Hilfe-Material, ein Ausdruck der Geländeordnung mit Karte sowie diese Einweisung befinden sich am Landeplatz bei der Brücke über den Ibenbach.

…und zum Schluss: wir sind Gäste in dieser wunderschönen Landschaft. Verhaltet Euch so, dass wir dies noch lange sein dürfen!!!

Geländeordnung - Fluggebiet Lindenberg

  1. Das Fluggebiet Lindenberg, 79256 Buchenbach, ist ein vom Deutschen Hängegleiterverband zugelassenes Fluggelände (Erlaubnis vom 02.05.2018; gültig bis 31.12.2022). Geländehalter ist der GSC Colibri Freiburg e.V. (www.gsccolibri.de, vorsitz@gsccolibri.de).
  2. Die Nutzung des Fluggebiets Lindenberg ist nur Mitgliedern des GSC Colibri Freiburg e.V. nach einer Einweisung gestattet. Die Einweisung erfolgt durch ein Vorstandsmitglied oder Kenntnisnahme der speziell eingerichteten Seite unter http://lindenberg.gsccolibri.de.
  3. Flugbetrieb darf an folgenden Tagen nicht aufgenommen werden: Weihnachten (24.-26.12.), Karfreitag bis Ostermontag, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Heimsuchung (02.07.), Maria Himmelfahrt (15.08.)
  4. Starts sind zu unterlassen, wenn sich eine Pilgergruppe im Sichtbereich unterhalb des Startplatzes auf dem Kreuzweg befindet
  5. Neben den Bestimmungen dieser Geländeordnung gelten die allgemeinen luftrechtlichen Bestimmungen, insbesondere LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV und die FBO.
  6. Anordnungen der zuständigen Luftaufsichtsperson und der Beauftragten des GSC Colibri  Freiburg e.V. sind Folge zu leisten. Verstöße gegen die luftrechtlichen Bestimmungen und diese Geländeordnung  werden vom Geländehalter geahndet.
  7. Als Start- und Landeplätze dürfen nur die in der beigefügten Karte eingezeichneten Flächen verwendet werden. Abhängig von der landwirtschaftlichen Nutzung, können Start- oder Landeflächen gesperrt sein. Sperrungen werden auf der Homepage veröffentlicht, weshalb diese vor jedem Flugtag zu konsultieren ist.
  8. Die Anfahrt ist in Fahrgemeinschaften zu organisieren und die Fahrzeuge bevorzugt am Schlegelhansenhof (gegenüber Landeplatz) nach Absprache mit Fam. Schlegel abzustellen. Im Bereich der Wallfahrtskirche dürfen die privaten Stellplätze der Katholischen Kirche nicht genutzt werden. Die Fahrzeuge dürfen nicht in der freien Landschaft, insbesondere nicht in der unmittelbaren Nähe der Startfläche abgestellt werden.
  9. Die besonders geschützten Bereiche (Biotope, FFH-Gebiet, siehe Karte in der Anlage) dürfen nicht beeinträchtigt werden.
  10. Alle Starts müssen mit Angabe von Name, Uhrzeit, und Schirmtyp noch am selben Tag  beim Vorstand Gelände (lindenberg@gsccolibri.de)  gemeldet werden. Die Eingabe im DHV-XC zählt als Meldung. Diese Daten sind Grundlage für den in anonymisierter Form an die Naturschutzbehörde vorzulegenden Erfahrungsbericht.
  11. Veränderungen an Start- und den Landeplätzen sind untersagt. Abfälle sind mitzunehmen. Erste Hilfe-Einrichtungen befinden sich an den Infotafeln an Start- und Landeplatz. Bei Notfällen erfolgt die Alarmierung über den Notruf: 112.
  12. Jeder Pilot ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich. Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Geländehalter oder dessen Beauftragte können aus der Nutzung des Fluggebietes Lindenberg nicht abgeleitet werden.

Vorstand GSC Colibri Freiburg e.V.Freiburg, 12.06.2018