Der Vorstandsbeschluss vom 19.03.2020 bleibt weiterhin gültig und der Flugbetrieb an den Vereinsgeländen Schauinsland und Lindenberg bleibt bis auf Weiteres eingestellt.

Am 15.04.2020 wurden durch die Bundesregierung verschiedene Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen, allerdings nicht das Benutzungsverbot von öffentlichen und privaten Sportstätten (§3, Abs. 1&2, Veröffentlichungsdatum beachten!).

Erst in einem folgenden Schritt soll über eine Lockerung dieses Verbots nachgedacht werden (Antwort Söder auf entsprechende Nachfrage).

Für uns ist die Rechtslage nicht eindeutig, da wir juristisch nicht beurteilen können, ob Gleitschirm- und Drachenstartplätze als “Sportstätten” eingestuft sind. Wir sind im Kontakt mit den entsprechenden Behörden um die Rechtslage eindeutig zu klären. Dies ist notwendig, um auszuschließen, dass sowohl wir als Verein als auch die einzelnen Piloten unwissentlich gegen geltende Auflagen des Landes verstoßen. Gleichzeitig läuft eine zentrale Anfrage des Regionalbeirats Südwest an die Landesluftfahrtbehörde, um eine für alle Vereine gültige Grundlage zu schaffen.

Es gilt daher weiterhin der Vorstandbeschluss vom 19.03.2020, der den Flugbetrieb in den Vereinsgeländen Schauninsland und Lindenberg bis auf Weiteres einstellt.

Wenn die Rechtslage geklärt ist, werden wir auf Basis der aktuellen Situation erneut entscheiden.

Bitte beachtet, dass eine Aufhebung des allgemeinen Flugverbots (Ruhen der Geländezulassungen) seitens des DHV nichts an der Wirksamkeit dieses Beschlusses ändert. Der DHV überlässt ausdrücklich den jeweiligen Geländehaltern die Entscheidung, den Flugbetrieb wieder aufzunehmen und verweist für die Entscheidungsfindung auf das jeweilige Landesrecht und die dort geltenden Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Alle Änderungen werden wir euch schnellstmöglich bekannt geben. Eine weitere Beurteilung der Situation und resultierende Maßnahmen seitens der Bundes- und Landesregierungen ist bis zum 04.05.2020 geplant.