Das Land Baden-Württemberg hat aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Corona-Verordnung geändert. In der aktuellen Version (Stand 28.06.2021) wird für den Freizeitsport außerhalb von Wettkämpfen die Datenverarbeitung nicht mehr vorgeschrieben (§15, Abs.4).
Der Vorstand hat daher in der Sitzung am 06.07.2021 einstimmig beschlossen, die bis dahin geltenen Auflagen für den Flugbetrieb zurückzunehmen. Die Meldung der Flüge oder Aufenthalt an Start- und Landeplatz ist nun nicht mehr notwendig. Das Abstansgebot am Start- und Landeplatz gilt weiterhin!
Als Service unsererseits wird der Crowd-Notifier-Code weiterhin an Start- und Landeplatz aushängen. Damit kann sich jede:r freiwillig und anonym ein- und auschecken und wird im Fall einer Risikobegegnung über die Corona-App gewarnt. Eine Weiterleitung an den Vorstand findet dabei nicht statt.
Wir verfolgen die aktuelle Gesetzeslage ständig und setzen sie nach bestem Wissen und Gewissen um. Dabei haben wir den Verein und das Fliegen als erste Priorität. Sollten sich in der Gesetzeslage relevante Änderungen ergeben, werden wir die Lage erneut prüfen und eventuelle Änderungen mitteilen.