Erinnerung und dringender Hinweis zu Landungen im Bereich Bohrer und Talstation

In den vergangenen Monaten beobachten wir als Vorstand mit zunehmender Sorge, dass Landungen auf den Wiesen am Bohrer sowie im Bereich des Parkplatzes der Talstation immer häufiger vorkommen. Diese Landungen geschehen teilweise bewusst, teilweise offenbar aus Gewohnheit – und sie werden zunehmend als „normal“ wahrgenommen. Genau hier liegt das Problem.

Wir möchten daher nochmals unmissverständlich daran erinnern:

Landungen auf den Wiesen am Bohrer sowie im Bereich des Parkplatzes der Talstation sind nicht erlaubt.

Erlaubt ist ausschließlich die Landung auf dem offiziellen Landeplatz.

Warum ist uns dieses Thema so wichtig?

  • Gefährdung des Fluggebiets:

Unser Fluggebiet ist sensibel und stark von externen Partnern, insbesondere der Seilbahn, abhängig. Landungen in unmittelbarer Nähe zur Bahn, zu Seilen, Gebäuden, Bäumen oder frequentierten Bereichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Schon einzelne Vorfälle können ausreichen, um das gesamte Fluggebiet zu gefährden.

  • Vorbildwirkung:

Jede sichtbare oder dokumentierte Landung an nicht erlaubten Stellen – insbesondere durch veröffentlichte Flüge – vermittelt anderen Pilotinnen und Piloten den Eindruck, dies sei zulässig. Dadurch verstärkt sich ein problematischer Trend.

  • Erosion von Regeln:

Wenn bei Einweisungen klare Regeln vermittelt werden, diese aber gleichzeitig regelmäßig missachtet werden, verlieren Einweisungen und Vereinsregeln ihre Glaubwürdigkeit.

  • Zunehmende Gewöhnung:

Faktoren wie veränderte Parksituationen, Revisionszeiten der Seilbahn oder die Bequemlichkeit, „direkt beim Auto“ zu landen, dürfen kein Grund sein, bewusst gegen geltende Regelungen zu verstoßen.

Absichtliche Landung vs. Außenlandung

Uns ist wichtig klarzustellen:

Niemand wird für eine echte, unvermeidbare Außenlandung kritisiert, wenn diese aus Sicherheitsgründen notwendig war. Sicherheit geht immer vor.

Was wir jedoch nicht akzeptieren können, sind:

  • bewusstes Anfliegen den genannten Wiesen,
  • das billigende Inkaufnehmen einer Landung dort,
  • oder wiederholte „Außenlandungen“ an denselben verbotenen Stellen unter normalen Bedingungen.

Eine Häufung solcher Landungen ist kein Zufall, sondern ein klares Zeichen dafür, dass Regeln missachtet werden.

Meldepflicht und weitere Schritte

Landungen im Bereich der Talstation oder am Bohrer sind meldepflichtig. Diese Meldungen dienen nicht der Sanktionierung, sondern der sachlichen Analyse und der Sicherung unseres Fluggebiets.

Die Meldungen sollten über das Meldeformular der Homepage erfolgen                                                     ( https://gsccolibri.de/meldung/ )

Sollte es trotz klarer Kommunikation zu wiederholtem und bewusstem Fehlverhalten kommen, behalten wir uns vor, weitere Schritte einzuleiten. Dies kann – im äußersten Fall – auch externe Stellen betreffen. Ziel ist dabei nicht Bestrafung, sondern der Schutz unseres gemeinsamen Fluggeländes.

Unser Appell

Bitte tragt alle durch umsichtiges Flugverhalten dazu bei,

  • unnötige Außenlandungen zu vermeiden,
  • ausschließlich den offiziellen Landeplatz zu nutzen,
  • und durch euer Handeln mitzuhelfen, dass unser Fluggebiet langfristig erhalten bleibt.

Was „alle machen“, ist nicht automatisch erlaubt. Verantwortung beginnt beim Einzelnen – und wirkt für alle.

Vielen Dank für euer Verständnis, eure Rücksichtnahme und eure Unterstützung.

Der Vorstand

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Valentin Knall

Vorstand Sicherheit

GSC Colibri