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VERSCHOBEN: Einweisung Schauinsland – Oktober 2024
Talstation Schauinslandbahn Bohrerstraße 11, HorbenDer Schauinsland ist ein sehr komplexes Fluggebiet. Deshalb dürfen dort grundsätzlich nur Piloten:innen fliegen, die im Besitz des unbeschränkten Luftfahrerscheins (B-Scheins) sind. Ausnahmen gibt es nur für A-Schein-Piloten:innen, die entweder Mitglied im GSC Colibri Freiburg e.V. oder im DGFC Südschwarzwald sind und an einer speziellen Einweisung in das Fluggebiet teilgenommen haben. B-Schein-Piloten:innen können als Gäste […]