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Einweisung Schauinsland – Januar/Februar
24. Februar 2017 || 16:00 - 18:00
Anmeldung: per E-Mail an einweisung@gsccolibri.de
Bitte folgende Infos mit angeben:
- Name
- Mobilnummer
- A-Schein / B-Schein / Internationale Flugberechtigung
- Verein
Treffpunkt:
Vorplatz der Schauinslandbahn (bei der Bushaltestelle)
Dauer:
1,5 – 2 Stunden (ohne Flug)
Teilnahmeberechtigte:
- A-Schein-Piloten, die Mitglied des GSC Colibri oder des DGFC Südschwarzwald sind
- B-Scheinpiloten, keine Vereinszugehörigkeit erforderlich (für diese ist die Einweisung nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen)
Mitzubringen:
- Mitgliedsausweis GSC Colibri oder DGFC Südschwarzwald (zwingend erforderlich!!!)
- Luftfahrerschein
- Flugausrüstung (diese muss sich in ordnungsgemäßem Zustand befinden und haftpflichtversichert sein)
Ablauf:
Zunächst erfolgt die Landeplatzeinweisung, der sich eine Besichtigung des Bereichs Mittelstation und der Notlandewiese Holzschlägermatte anschließt. Nach der Einweisung am Startplatz ist – sofern es die Bedingungen zulassen – ein Flug vom Schauinsland geplant.
Auffahrt:
Aufgrund des Ablaufs ist eine Auffahrt mit Kfz erforderlich. Die Teilnehmer bilden Fahrgemeinschaften und sorgen auch selbst für den Rücktransport der Fahrzeuge.
Dokumentation:
Die Teilnehmer werden in Listen erfasst, die beim GSC Colibri verbleiben. Bei vollständiger Teilnahme an der Einweisung (Flug nicht obligatorisch) wird eine Einweisungsbestätigung unmittelbar nach Ende der Veranstaltung an die Teilnehmer ausgegeben. Diese ist künftig bei Flügen am Schauinsland mitzuführen.
WICHTIGE ERGÄNZENDE HINWEISE:
Für den Fall, dass dieser Termin nicht in Deinen Kalender passt: die nächste Einweisung findet Anfang im März statt. Der genaue Termin wird rechtzeitig auf der Webseite veröffentlicht.
Ohne Einweisungsbestätigung ist ein Flug am Schauinsland für Mitglieder (Colibri oder DGFC) mit A-Schein nicht möglich. Bei Verstoß gegen diese Regelung sind Sanktionen vorgesehen (6-monatige Einweisungssperre).
A-Piloten, die nicht Mitglied von GSC Colibri oder DGFC sind, dürfen generell nicht am Schauinsland fliegen!