Zum 02.11.2020 wurde die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg maßgeblich aktualisiert. In der aktualisierten Verordnung ist der Individualsport auf öffentlichen und privaten Sportanlagen und auf weitläufigen Anlagen weiterhin zugelassen, sofern Hygieneregeln befolgt werden.
Die Nutzung der Vereinsgelände, Start- und Landeplätze am Schauinsland und Lindenberg, unterliegt also weiterhin den bekannten Regeln:
- Veränderungen der Gesetzesgrundlage durch die CoronaVO und die gültigen Regelungen auf der Vereinswebseite müssen von jedem Piloten tagesaktuell geprüft werden.
- Bei Erkältungssymptomen nicht ins Fluggebiet fahren!
- Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind bei An- und Abreise, am Start- und am Landeplatz zu beachten! Haltet wenigstens 2 Meter Abstand voneinander und bildet keine Gruppen.
- Jeder Flug muss noch am selben Tag per Mail an fluege@gsccolibri.de gemeldet werden oder öffentlich einsehbar auf dem DHV-XC Server eingestellt werden. Die Meldung muss Name, E-Mail-Adresse und/oder Mobiltelefonnummer sowie den ungefähren Zeitraum des Aufenthaltes am Startplatz und Landeplatz enthalten.