Allgemeines zum Fluggebiet Schauinsland
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Einweisung Schauinsland – Januar 2025
18. Januar || 11:00 - 13:30
Das Fluggebiet liegt im Naturpark Südschwarzwald und zu einem großen Teil im Naturschutzgebiet Schauinsland. Wir haben eine befristete und jederzeit widerrufbare Außenstart / -landeerlaubnis nach § 25 LuftVG. Pro Tag sind insgesamt maximal 30 Starts möglich. Aus diesem Grund kann es möglich sein, dass der GSC Colibri Freiburg e.V. bei zu starkem Andrang das Starten von Gastpiloten:innen beschränken muss. Schulungs-, Wettkampf- und kommerzielle Tandemflüge sind nicht gestattet.
Jede:r Pilot:in ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich. Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Geländehalter oder dessen Beauftragte können weder aus der Berechtigungskarte noch aus diesen Informationen abgeleitet werden.
In allen Phasen des Fluges ist zu den Einrichtungen der Schauinslandbahn mindestens ein Sicherheitsabstand von 100m einzuhalten. Ein größerer Abstand vermindert nicht die Chancen auf einen schönen Flug, erhöht aber die Sicherheit für Bahnbetrieb und Pilot:in.
Voraussetzungen
Der Schauinsland ist ein sehr anspruchsvolles Fluggebiet, insbesondere in Hinblick auf fehlende Außenlandemöglichkeiten auf dem Weg zum Landeplatz. Aufgrund der Geländeverhältnisse werden die Flugbedingungen schon durch geringe Änderungen von Windrichtung und Windstärke beeinflusst. Deshalb dürfen hier nur Piloten:innen fliegen, die eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein) und Mitglied in einem am DHV angegliederten Verein.
- beschränkter Luftfahrerschein (A-Schein / IPPI 4) und Berechtigungskarte und Mitgliedschaft im GSC Colibri oder im DGFC. (Die Berechtigungskarte erhält man nach einer umfangreichen Einweisung ins Fluggebiet (Bitte wendet euch bis auf Weiteres bzgl. der Einweisungen direkt an: einweisung@gsccolibri.de).
- Ausländische Piloten:innen, mit dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland, benötigen den B-Schein oder die österreichische Lizenz (SoPi-Schein). Eine ausländische Lizenz in Verbindung mit der IPPI-Card, ist nicht ausreichend.
- Ausländische Piloten:innen, ohne Wohnsitz in Deutschland, benötigen ihre nationale Lizenz sowie eine IPPI-Card der Stufe ParaPro 5.
Tandemflüge mit ausländischen Lizenzen sind in Deutschland generell nicht erlaubt (Ausgenommen schweizer und österreichische Piloten:innen mit nationaler Tandemlizenz).
Eine Halterhaftpflichtversicherung nach deutschen Bestimmungen ist obligatorisch.
Start
Die Bedingungen müssen ein sicheres Erreichen des Landeplatzes an der Talstation zulassen.
An anderen Plätzen, wie dem Schauinslandrücken (Naturschutzgebiet) darf nicht gestartet werden. Toplandungen am Startplatz ist aus Sicherheitsgründen verboten.
Bei Zuwiderhandlungen erfolgt sofortiges Flugverbot.
Bahn außer Betrieb:
Anfahrt zum Startplatz
Aus Umweltgründen ist die Schauinslandbahn zu benützen. Kann die Seilbahn ausnahmsweise nicht benutzt werden, sind Sammeltransporte durchzuführen. Die Fahrzeuge sind auf den öffentlichen, gekennzeichneten Parkplätzen an der Paßstraße abzustellen; der Platz an der Kurve oberhalb des Startplatzes ist ausschließlich dem Entladen vorbehalten.
Empfohlene Flugroute
Nach dem Abheben wird zunächst in Richtung der beiden Windräder geflogen. Im weiteren Verlauf biegt die/der Pilot:in an der Holzschlägermatte leicht nach rechts ab.
Der Weiterflug führt bei ausreichender Höhe über die Seilbahn und mit einem ausreichenden Hangabstand Richtung Mittelstation. Spätestens an der Mittelstation wird die Seilbahn erneut überflogen und in ausreichender Höhe erfolgt der Flug in die Position.
Im Flug sind jederzeit 100m Abstand zu Einrichtungen der Seilbahn einzuhalten!
Flugvorbereitung
Jeder Flug muß entsprechend der FBO vorbereitet werden. Gastpiloten:innen müssen sich mit dem Gelände vertraut machen. Wir empfehlen auch erfahrenen B-Schein Piloten:innen an einer Einweisung am Schauinsland teilzunehmen.
Geeignete Wetterinformationen für das Fluggebiet Schauinsland haben wir hier zusammen gestellt:
wetter.gsccolibri.de
aktuelle Bedingungen:
Landung
Je nach Landeplatzwind (Windsack beobachten) erfolgt eine Rechts- oder Linksvolte und die Landung etwa in Höhe des Windsacks. Dabei darauf achten nicht über die Seilbahn oder die Talstation zu fliegen.
Den Landeplatz bitte zügig verlassen und das Zusammenlegen des Schirms sowie den Rückmarsch zur Talstation naturschonend in Bereichen geringen Bewuchses umsetzen.
Das Landen an anderen Plätzen (z.B. auf der Bohrerwiese, Parkplatz) ist nicht gestattet.
Notfall
Sollte ein Hubschrauber eingesetzt werden, besteht während dessen Einsatzzeit Start- und Flugverbot. Von der Alarmierung des Hubschraubers ist die Schauinslandbahn zu verständigen. Dies gilt auch, wenn eine Störung (z.B. Baumlandung) eingetreten ist und keine Rettungsmaßnahmen erforderlich sind.
- Notruf / Bergwacht: 112
- Bergstation Schauinslandbahn: +49 761 4511-742
- Download Notfallkontakte Schauinsland als V-Card
Die Bergwacht kennt sich im Gelände gut aus, benötigt aber von euch einige Hinweise zur Absturzstelle wenn sich diese nicht in der Nähe des Start- oder Landeplatzes befindet. Tal zwischen den Windrädern auf der Holzschlägermatte und der Mittelstation (Spannstation) nennt sich Langenbachtal.
Haftung
Jede:r Pilot:in ist für die Planung und Durchführung seines Fluges selbst verantwortlich. Haftungsrechtliche Ansprüche gegen den Geländehalter oder dessen Beauftragte bestehen aus der Nutzung des Fluggebietes nicht.
… zum Schluss
Seit immer nett und höflich zueinander und zu allen anderen - be excellent. Bitte haltet Euch an die Regeln, um unser Fluggebiet zu erhalten.
Weitere Informationen
Der Download und das Lesen dieses Infoblattes gilt nicht als Einweisung und ermächtigt nicht zum Flug am Schauinsland. An einer Einweisung ist nach den oben aufgeführten Vorraussetzungen teilzunehmen.
Der Download und das Lesen dieses Infoblattes gilt nicht als Einweisung und ermächtigt nicht zum Flug am Schauinsland. An einer Einweisung ist nach den oben aufgeführten Vorraussetzungen teilzunehmen.